VISA
Allgemeine Information
Für temporären Aufenthalt bis zu 90 Tagen gilt: Seit dem 11. Oktober 2022 ist die Regelung für Visafreiheit für 68 Länder und Regionen (einschließlich Deutschland und andere EU-Länder, Großbritannien, USA und Kanada) wieder eingeführt.For temporary stay up to 90 days: Since 11 October 2022, the visa exemption measures are resumed for 68 countries and regions (including Germany and other EU countries, the UK, the US and Canada).
- Japan Visa Information Hotline Tel:
0800 1815031(to be announced soon) (Englisch, 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr erreichbar)
*Es fallen nur inländische Telefongebühren an. Internationale Telefongebühren werden vom Anbieter übernommen und sind für Anrufer nicht zu entrichten. - Voraussetzung für die Visumsvergabe
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- PDF-Formblätter zum Download
Beantragung
- Wir nehmen Visumsanträge von Antragsstellern, die ihren Wohnsitz in unserem Amtsgebiet (Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) haben, an.
- Für Beantragung und Abholung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Kommen Sie bitte während unserer Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr (bitte beachten Sie unsere Schließtage 2023).
- Eine Rücksendung des Reisepasses per Post ist grundsätzlich ausgeschlossen!
- Der Reisepass kann vom Antragsteller persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden.
- Einmal soll der Antragsteller/die Antragstellerin jedoch mindestens persönlich erscheinen. (Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns vorab.)
Visa-Kategorien und erforderliche Dokumente
●Kurzzeitaufenthalt ("as temporary visitor", single entry, bis zu max. 90 Tagen. Anträge können frühestens 3 Monate vor der geplanten Einreise nach Japan eingereicht werden.)
Benötigte Unterlagenfrühestens
- Besuch bei Verwandten/Bekannten in Japan
- Business-Visum (Messe/Konferenz/Workshop etc.)
Bei Unklarheiten fragen Sie uns bitte per E-Mail.
Anfragen per E-mail
●Langzeitaufenthalt / Certificate of Eligibility (CoE) für Kurz- und Langzeitaufenthalt
Langzeitvisa (Studium, Praktikum, Aufenthalt als Ehegatte oder Kind usw.) und Arbeitsvisa müssen in der Regel alle mit einem "Certificate of Eligibility (CoE)" beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
●Working Holiday
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 Werktage (ab dem Tag, an dem uns die Antragsdokumente vollständig vorliegen).
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums in einigen Fällen von einigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern kann, da im Außenministerium in Tokyo angefragt werden muss. Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung zu setzen.
Visumsgebühren
Single Entry | Multiple Entries | Transit (includes double entry visa) | |
Ordinary | 21,00 Euro | 43,00 Euro | 5,00 Euro |
Indian | 6,00 Euro | 6,00 Euro | 1,00 Euro |
Die Visaausstellung ist für Deutsche und Staatsangehörige vieler Länder kostenlos.Bei einigen Nationalitäten kann eine Gebühr anfallen. Dies wird bei Antragstellung mitgeteilt.
Die Visumsgebühr bei Abholung zu entrichten und ausschließlich in bar.
Wichtige Informationen
Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.An alle nach Japan Reisenden: Bitte schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab!
- Wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, sind Sie für Notfälle gewappnet, können sich sicher fühlen und Ihre Reise genießen.
- Es kann vorkommen, dass die medizinischen Kosten in Japan sehr hoch ausfallen. Wenn die Auslandskrankenversicherung, die Sie abgeschlossen haben, die Behandlungskosten ausreichend abdeckt, können Sie Behandlungen sorglos in Anspruch nehmen.
- Wir empfehlen Ihnen eine Auslandskrankenversicherung, die in Ihrem Leistungsspektrum Empfehlungen für medizinische Einrichtungen, medizinische Übersetzungsdienste und eine bargeldlose Direktzahlung von der Versicherung an die medizinischen Einrichtungen hat. (Wir empfehlen Ihnen die genaue Prüfung der versicherten medizinischen Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung bevor Sie reisen. Kosten für die perinatale Versorgung beispielsweise sind nicht Bestandteil der Auslandskrankenversicherung und können sehr kostenintensiv werden.)
Informationen für japanische Staatsangehörige
- Informationen für in Deutschland lebende japanische Staatsangehörige auf der Homepage der Botschaft von Japan in Berlin
- Zu den Formalitäten und den nötigen Dokumenten für Dienste der Konsularabteilung wie z.B. die Passbeantragung, Heirats-, Geburts- oder Scheidungsmeldung bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Generalkonsulat, um das weitere Vorgehen zu besprechen.