VISA
2022/6/15
Allgemeine Information
- Wichtig: Die visafreie Einreise bleibt bis auf weiteres ausgesetzt, auch für deutsche Staatsangehörige.
- Important: Visa exemption is suspended until further notice, including for German nationals.
- Visumvergabe unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informationen zu aktuellen Visabestimmungen hier
- Visas can be issued under certain conditions. Latest information regarding visa can be found here
- Japan Visa Information Hotline Tel: 0800 1815031 (Englisch, 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr erreichbar)
*Es fallen nur inländische Telefongebühren an. Internationale Telefongebühren werden vom Anbieter übernommen und sind für Anrufer nicht zu entrichten. - Voraussetzung für die Visumsvergabe
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- PDF-Formblätter zum Download
Bitte beachten Sie bei der Visumsbeantragung
- Wir nehmen Visumsanträge von Antragsstellern, die ihren Wohnsitz in unserem Amtsgebiet (Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) haben, an.
- Für Beantragung und Abholung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Kommen Sie bitte während unserer Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr (bitte beachten Sie unsere Schließtage 2022).
- Personen mit Wohnsitz außerhalb Hamburgs können uns ihre Antragsdokumente auch per Post (Einschreiben!) zukommen lassen - allerdings geschieht dies auf Ihr einiges Risiko, denn das Generalkonsulat übernimmt keine Haftung für per Post eingesandte Reisepässe oder Unterlagen!
- Eine Rücksendung des Reisepasses per Post ist grundsätzlich ausgeschlossen!
- Der Reisepass kann vom Antragsteller persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden.
- Einmal soll der Antragsteller/die Antragstellerin jedoch mindestens persönlich erscheinen. (Ausnahme: Antrag auf ein Business-Visum (bis 90 Tagen) und Antrag mit Certificate of Eligibility (CoE). Eine Vollmacht erforderlich.
Visa-Kategorien (Es gelten bis auf Weiteres die coronabedingten Visabestimmungen)
Kurzzeitaufenthalt (bis zu 90 Tagen)
Benötigte Unterlagen
- Für touristische Reise: (NEU ab 10.06.2022) Antrag bedingt unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Information dazu hier
- Besuch bei Verwandten in Japan: (NEU seit 01.06.2022) Antrag möglich für Familienangehörigen/Verwandten von japanischen oder ausländischen Staatsangehörigen, die in Japan wohnhaft sind. Information dazu hier
- Besuch bei Freunden/Bekannten:(NEU seit 01.06.2022) Antrag möglich für Personen, die
(1) ein sehr enges, familienähnliches Verhältnis zu in Japan wohnhaften, japanischen oder ausländischen Staatsangehörigen pflegen (z. B. Verlobte, langjährige eheähnliche Lebensgemeinschaftspartner, gleichgeschlechtliche Ehepartner usw.).
oder
(2) zu einer Hochzeitsfeier oder Trauerfeier eingeladen sind.
oder
(3) einen kranken Bekannten besuchen möchten.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für weitere Informationen .
- Business-Visum (Messe/Konferenz/Workshop etc.): Möglich. Bedingungen hier
Falls andere Gründe für eine dringende Einreise vorliegen sollten, fragen Sie uns bitte per E-Mail nach.
- Besuch bei Verwandten in Japan: (NEU seit 01.06.2022) Antrag möglich für Familienangehörigen/Verwandten von japanischen oder ausländischen Staatsangehörigen, die in Japan wohnhaft sind. Information dazu hier
- Besuch bei Freunden/Bekannten:(NEU seit 01.06.2022) Antrag möglich für Personen, die
(1) ein sehr enges, familienähnliches Verhältnis zu in Japan wohnhaften, japanischen oder ausländischen Staatsangehörigen pflegen (z. B. Verlobte, langjährige eheähnliche Lebensgemeinschaftspartner, gleichgeschlechtliche Ehepartner usw.).
oder
(2) zu einer Hochzeitsfeier oder Trauerfeier eingeladen sind.
oder
(3) einen kranken Bekannten besuchen möchten.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für weitere Informationen .
- Business-Visum (Messe/Konferenz/Workshop etc.): Möglich. Bedingungen hier
Falls andere Gründe für eine dringende Einreise vorliegen sollten, fragen Sie uns bitte per E-Mail nach.
Langzeitaufenthalt / Certificate of Eligibility (CoE) für Kurz- und Langzeitaufenthalt
Antrag möglich. Bedingungen hier
Certificate of Eligibility (CoE)
- Arbeitsvisum
- Studentenvisum
- Praktikumsvisum
- Studentenvisum
- Praktikumsvisum
Working Holiday
Antrag möglich mit "Certificate for Completion of Registration to the ERFS System"「受付済証」, uketsuke zumisho von einem Bürgen aus Japan vor. Ohne dieses kann der Antrag nicht gestellt werden!
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 Werktage (ab dem Tag, an dem uns die Antragsdokumente vollständig vorliegen).
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums in einigen Fällen von einigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern kann, da im Außenministerium in Tokyo angefragt werden muss. Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung zu setzen.
Visumsgebühren
Single Entry | Multiple Entries | Transit (includes double entry visa) | |
Ordinary | 23,00 Euro | 47,00 Euro | 5,00 Euro |
Indian | 7,00 Euro | 7,00 Euro | 1,00 Euro |
Die Visaausstellung ist für Deutsche und Staatsangehörige vieler Länder kostenlos.Bei einigen Nationalitäten kann eine Gebühr anfallen. Dies wird bei Antragstellung mitgeteilt.
Die Visumsgebühr bei Abholung in bar zu entrichten und ausschließlich in bar.
Wichtige Informationen
Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.An alle nach Japan Reisenden: Bitte schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab!
- Wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, sind Sie für Notfälle gewappnet, können sich sicher fühlen und Ihre Reise genießen.
- Es kann vorkommen, dass die medizinischen Kosten in Japan sehr hoch ausfallen. Wenn die Auslandskrankenversicherung, die Sie abgeschlossen haben, die Behandlungskosten ausreichend abdeckt, können Sie Behandlungen sorglos in Anspruch nehmen.
- Wir empfehlen Ihnen eine Auslandskrankenversicherung, die in Ihrem Leistungsspektrum Empfehlungen für medizinische Einrichtungen, medizinische Übersetzungsdienste und eine bargeldlose Direktzahlung von der Versicherung an die medizinischen Einrichtungen hat. (Wir empfehlen Ihnen die genaue Prüfung der versicherten medizinischen Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung bevor Sie reisen. Kosten für die perinatale Versorgung beispielsweise sind nicht Bestandteil der Auslandskrankenversicherung und können sehr kostenintensiv werden.)
Informationen für japanische Staatsangehörige
- Informationen für in Deutschland lebende japanische Staatsangehörige auf der Homepage der Botschaft von Japan in Berlin
- Zu den Formalitäten und den nötigen Dokumenten für Dienste der Konsularabteilung wie z.B. die Passbeantragung, Heirats-, Geburts- oder Scheidungsmeldung bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Generalkonsulat, um das weitere Vorgehen zu besprechen.