VISA
2022/9/30
Voraussetzung für die Visumsvergabe
Grundsätzlich wird ein Visum für Japan nur dann ausgestellt, wenn der/die Antragsteller/in alle der folgenden Anforderungen erfüllt und die Visumsvergabe als zulässig angesehen wird:
- Der Antragsteller besitzt einen gültigen Reisepass und ist berechtigt in das Land, dessen Staatsangehöriger er ist bzw. in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, zurückzukehren.
- Die einzureichenden Unterlagen liegen vollständig und korrekt vor.
- Die in Japan geplanten Aktivitäten, der Status bzw. die Position des Antragsstellers sowie die Aufenthaltsdauer sind entsprechend dem Gesetz für Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen (Kabinettsbeschluss Nr. 319 aus dem Jahr 1951, im folgenden „Einwanderungsgesetz“).
- Keiner der Punkte aus §5 Absatz 1 des Einwanderungsgesetztes trifft auf den Antragsteller zu.