Benötigte Unterlagen (für "Business-Visum")
2022/10/19
Aufenthaltsdauer bis 15, 30 und max. 90 Tage.
Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (in DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert sein!
1. Gültiger Reisepass im Original und Kopie
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Der Reisepass soll min. gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Kopie (beide Seiten) ist ausreichend
- Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis der Rückreise nach Deutschland sein.
4. Ein Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
5. Flugplan (unverbindlich)
- Flugbuchungen oder -reservierungen sind keine Pflicht. Sollten Sie Flüge schon gebucht oder reserviert haben, reichen Sie uns bitte eine Kopie des Tickets bzw. der Reservierung ein. Sollten Sie noch nicht reserviert haben, bitten wir Sie uns einen (unverbindlichen) Vorschlag für einen Flug einzureichen.
6. Finanzierungsnachweis
- Entsendungsschreiben des Arbeitgebers im Original mit Letterhead und Originalunterschrift, in dem dieser bestätigt, dass Sie dort beschäftigt sind. Außerdem sollte in diesem Schreiben stehen warum (zu welchem Zweck) Sie wohin in Japan von wann bis wann geschickt werden. Abschließend sollte unbedingt in diesem Schreiben stehen, dass der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten der Reise übernimmt. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür NICHT das Formular "letter of guarantee" von unserer Homepage benutzen können (das ist für eine andere Kategorie), sondern dass dies ein formloses Schreiben in Briefform mit Originalbriefpapier des Arbeitgebers sein muss.
Bitte beachten Sie, dass wenn in diesem Schreiben stehen sollte, dass die Kosten der Reise rückerstattet werden,
wird diese Reise als zunächst durch Sie persönlich gezahlt werten.
Daher benötigen wir zusätzlich:
- persönlicher Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kontoauszug/Sparbuch/Saldenübersicht etc., aktuell,
nicht älter als einen Monat alt). Dieser muss als Sicherheit eine gewisse Mindestsumme aufweisen.
Bei Selbständige: Statt Entsendungsschreiben reichen Sie bitte die folgenden Dokumente ein:
- Nachweis über Berufstätgikeit (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbebescheinigung, Nachweis der Freiberuflichkeit)
- persönlicher Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kontoauszug/Sparbuch/Saldenübersicht etc., aktuell,
nicht älter als einen Monat alt). Dieser muss als Sicherheit eine gewisse Mindestsumme aufweisen.
7. Einladungsschreiben von einladender Seite in Japan (Englisch) (Japanisch)
-Sollte es schwierig sein, ein Einladungsschreiben zu bekommen, bitten wir Sie so viele offizielle Informationen wie möglich zu der Messe/Konferenz/Workshop etc., die Sie besuchen werden, einzureichen.
8. Itinerary (Aufenthaltsplan, unverbindlich) : (Englisch) (Japanisch)