Visaantrag mit "Certificate of Eligibility (CoE)"
2025/4/7
Langzeit- und Arbeitsvisa müssen in der Regel alle mit einem Certificate of Eligibility (CoE) beantragt werden.
Das CoE wird üblicherweise von einem Bürgen (Arbeitgeber, Universität, Schule, Eventveranstalter, Ehegatten usw.) direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Immigration Services Agency of Japan beantragt. Nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung wird das Zertifikat dem Bürgen zugeschickt, der es dann an den Antragsteller weiterleitet.
Bitte beachten Sie: Das CoE ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss mit dem CoE ein Visum beantragt und mit beiden nach Japan eingereist werden.
1. Gültiger Reisepass (Original und Kopie der Seite/n mit den persönlichen Daten und Unterschrift)
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Bei Visum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der Reisepass soll mindestens gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Ein aktuelles Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
4. Certificate of Eligibility (CoE) aus Japan (Papierform oder digital)
- Papierform: Wenn Sie nur eine Kopie des CoEs erhalten haben, ist eine Beantragung mit dieser Kopie auch möglich. Wenn Sie das Original-CoE per Post erhalten haben, bringen Sie bitte das Original und eine Kopie mit.
- Digital: Wenn Ihnen ein digitales CoE ausgestellt wurde, erhalten Sie diese als E-Mail (Muster). Bitte drucken Sie diese E-Mail aus und bringen Sie sie mit.
5. Bei Nicht-EU Bürgern: Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Original und Kopie, ggf. grünes Zusatzblatt)
- Bei Visum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der deutsche Aufenthaltstitel soll mindestens gültig bis zur Rückreise nach Deutschland sein.
Das CoE wird üblicherweise von einem Bürgen (Arbeitgeber, Universität, Schule, Eventveranstalter, Ehegatten usw.) direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Immigration Services Agency of Japan beantragt. Nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung wird das Zertifikat dem Bürgen zugeschickt, der es dann an den Antragsteller weiterleitet.
Bitte beachten Sie: Das CoE ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss mit dem CoE ein Visum beantragt und mit beiden nach Japan eingereist werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen sollten grundsätzlich nicht geheftet sein.1. Gültiger Reisepass (Original und Kopie der Seite/n mit den persönlichen Daten und Unterschrift)
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Bei Visum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der Reisepass soll mindestens gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Ein aktuelles Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
4. Certificate of Eligibility (CoE) aus Japan (Papierform oder digital)
- Papierform: Wenn Sie nur eine Kopie des CoEs erhalten haben, ist eine Beantragung mit dieser Kopie auch möglich. Wenn Sie das Original-CoE per Post erhalten haben, bringen Sie bitte das Original und eine Kopie mit.
- Digital: Wenn Ihnen ein digitales CoE ausgestellt wurde, erhalten Sie diese als E-Mail (Muster). Bitte drucken Sie diese E-Mail aus und bringen Sie sie mit.
5. Bei Nicht-EU Bürgern: Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Original und Kopie, ggf. grünes Zusatzblatt)
- Bei Visum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der deutsche Aufenthaltstitel soll mindestens gültig bis zur Rückreise nach Deutschland sein.