Visaantrag mit "Certificate of Eligibility (CoE)"
2023/3/17
Langzeit- und Arbeitsvisa müssen in der Regel alle mit einem Certificate of Eligibility (CoE) beantragt werden.
Achtung: Das CoE hat eine Gueltigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. In diesem Zeitraum muss mit dem CoE ein Visum beantragt und mit beiden nach Japan eingereist werden.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert sein!
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Bei Arbeitsvisum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der Reisepass soll min. gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Ein Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
4. Certificate of Eligibility (CoE) aus Japan (Papierform oder Digital)
- (Neu ab 17.03.2023) Papierform: Wenn Sie nur eine Kopie des CoEs erhalten haben, ist eine Beantragung mit dieser Kopie moeglich.
- (Neu ab 17.03.2023) Digital: Wenn Sie ein digitales Certificate of Eligibility (Electronic Certificate of Eligibility) im Form einer E-Mail erhalten haben, drucken Sie bitte diese E-Mail von der Immigration Services Agency of Japan (digitale Version des COEs) aus und bringen Sie diese mit.
5. Bei Nicht-EU Bürger: Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Kopie (beide Seiten) ist ausreichend
- Bei Arbeitsvisum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis der Rückreise nach Deutschland sein.
Achtung: Das CoE hat eine Gueltigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. In diesem Zeitraum muss mit dem CoE ein Visum beantragt und mit beiden nach Japan eingereist werden.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert sein!
Erforderliche Unterlagen
1. Gültiger Reisepass im Original und Kopie- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Bei Arbeitsvisum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der Reisepass soll min. gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Ein Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
4. Certificate of Eligibility (CoE) aus Japan (Papierform oder Digital)
- (Neu ab 17.03.2023) Papierform: Wenn Sie nur eine Kopie des CoEs erhalten haben, ist eine Beantragung mit dieser Kopie moeglich.
- (Neu ab 17.03.2023) Digital: Wenn Sie ein digitales Certificate of Eligibility (Electronic Certificate of Eligibility) im Form einer E-Mail erhalten haben, drucken Sie bitte diese E-Mail von der Immigration Services Agency of Japan (digitale Version des COEs) aus und bringen Sie diese mit.
5. Bei Nicht-EU Bürger: Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Kopie (beide Seiten) ist ausreichend
- Bei Arbeitsvisum mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten: Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis der Rückreise nach Deutschland sein.