Benötigte Unterlagen (für touristische Reise)
2022/10/19
Aufenthaltsdauer bis 15, 30 und max. 90 Tage.
Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (in DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert sein!
1. Gültiger Reisepass im Original und Kopie
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Der Reisepass soll min. gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Kopie (beide Seiten) ist ausreichend
- Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis der Rückreise nach Deutschland sein.
4. Ein Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
5. Flugplan (unverbindlich)
- Flugbuchungen oder -reservierungen sind keine Pflicht. Sollten Sie Flüge schon gebucht haben, geschieht auf eigenes Risiko! Bitte reichen Sie in diesem Fall Nachweise über die erfolgte Zahlung der Kosten ein. Sollten Sie noch nicht reserviert haben, bitten wir Sie uns einen (unverbindlichen) Vorschlag für einen Flug einzureichen.
6. Itinerary (Aufenthaltsplan, unverbindlich): mit Angaben über Ein- und Ausreisedatum, Aufenthaltsorte und –gründe (Stichwortartig) sowie Adresse und Telefonnummer der Hotels in denen Sie übernachten werden. Diese müssen nicht gebucht oder reserviert sein. Bei Airbnb Unterkünften schreiben Sie in Klammern (Airbnb) dahinter.
Ausfüllhilfe für den Aufenthaltsplan
7. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kontoauszug/Sparbuch/Saldenübersicht etc., aktuell, nicht älter als einen Monat alt oder aktuelle Gehaltsbescheinigung). Diese müssen als Sicherheit eine gewisse Mindestsumme aufweisen (nicht fest, sondern von verschiedenen Faktoren abhängig).
Bei Nachweis durch einen Bürgen:
- Kontoauszug des Bürgen (aktuell, nicht älter als einen Monat alt)
- Eheurkunde/Geburtsurkunde/formlose Bürgschaftserklärung (original vom Bürgen unterschrieben und datiert) + Passkopie
8) Bei der Beantragung der Familien zusätzlich: Eheurkunde, Geburtsurkunde etc.
- Bei ausländischen Urkunden bitten wir zusätzlich um eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische.
Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (in DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert sein!
1. Gültiger Reisepass im Original und Kopie
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten für Visa haben.
- Der Reisepass soll min. gültig bis nach der Ausreise aus Japan sein.
HINWEIS: Wenn Sie Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer sind, kontaktieren Sie uns bitte im Voraus!
2. Ausgefülltes Antragsformular im Original
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare ein.
- Wir bitten Sie das Formular soweit wie möglich auszufüllen, Kontaktdaten (Tel., E-Mail) in Deutschland anzugeben, Vorstrafen anzukreuzen und persönlich zu unterschreiben. Digitale Unterschrift ist nicht akzeptiert.
- Eltern von Kindern, die noch nicht ihren Namen schreiben können, unterzeichnen bitte für die Kinder und schreiben in Klammern „signed by mother /signed by father“ dahinter.
3. Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Kopie (beide Seiten) ist ausreichend
- Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis der Rückreise nach Deutschland sein.
4. Ein Passfoto im Original (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder)
- Das Foto soll nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt sein.
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
- Normale deutsche Passfotoformate (45mm x 30mm) sind ausreichend.
5. Flugplan (unverbindlich)
- Flugbuchungen oder -reservierungen sind keine Pflicht. Sollten Sie Flüge schon gebucht haben, geschieht auf eigenes Risiko! Bitte reichen Sie in diesem Fall Nachweise über die erfolgte Zahlung der Kosten ein. Sollten Sie noch nicht reserviert haben, bitten wir Sie uns einen (unverbindlichen) Vorschlag für einen Flug einzureichen.
6. Itinerary (Aufenthaltsplan, unverbindlich): mit Angaben über Ein- und Ausreisedatum, Aufenthaltsorte und –gründe (Stichwortartig) sowie Adresse und Telefonnummer der Hotels in denen Sie übernachten werden. Diese müssen nicht gebucht oder reserviert sein. Bei Airbnb Unterkünften schreiben Sie in Klammern (Airbnb) dahinter.
Ausfüllhilfe für den Aufenthaltsplan
7. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kontoauszug/Sparbuch/Saldenübersicht etc., aktuell, nicht älter als einen Monat alt oder aktuelle Gehaltsbescheinigung). Diese müssen als Sicherheit eine gewisse Mindestsumme aufweisen (nicht fest, sondern von verschiedenen Faktoren abhängig).
Bei Nachweis durch einen Bürgen:
- Kontoauszug des Bürgen (aktuell, nicht älter als einen Monat alt)
- Eheurkunde/Geburtsurkunde/formlose Bürgschaftserklärung (original vom Bürgen unterschrieben und datiert) + Passkopie
8) Bei der Beantragung der Familien zusätzlich: Eheurkunde, Geburtsurkunde etc.
- Bei ausländischen Urkunden bitten wir zusätzlich um eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische.
Bitte beachten Sie, dass es nach Einsicht der von Ihnen mitgebrachten Unterlagen sein kann, dass wir um Einreichung weiterer Unterlagen bitten.