[Stellenausschreibung] Mitarbeiter (m/w/d) für die Politik – und Wirtschaftsabteilung in Vollzeit

2026/3/9
Das Generalkonsulat von Japan in Hamburg sucht zum 03.08.2026 Verstärkung (m/w/d) für die Politik – und Wirtschaftsabteilung in Vollzeit, mit folgenden Anforderungen :
 
1       Voraussetzungen:
-       Sie besitzen eine Arbeitserlaubnis in Deutschland, wenn Sie kein deutscher oder EU-Staatsangehöriger sind.
-       Sie beherrschen die Sprachen Deutsch (muttersprachliches Niveau) sowie Englisch (verhandlungssicheres Niveau in Wort und Schrift).
-       Sie bringen gute Fachkenntnisse sowie Erfahrungen u.a. im Bereich der norddeutschen Politik und Wirtschaft, die für die Ausführung der Tätigkeiten erforderlich sind, mit.
-       Sie bringen umfassende MS-Office Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, PowerPoint etc.) mit.
-       Teamfähigkeit und selbstständiges Arbeiten gehören zu Ihren Stärken.
 
2       Ihre Hauptaufgaben:
  • Tätigkeiten für die Politik – und Wirtschaftsabteilung (z.B. Recherchen/Berichte zur politischen sowie wirtschaftlichen Lage in Norddeutschland, Verfassen von Grußworten und Vorträgen sowie sonstige PR-relevante Angelegenheiten, Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen mit Japan-Bezug, Unterstützung bei der Organisation hochrangiger Besuche, Unterstützung bei ITLOS-relevanten Angelegenheiten, etc.)
     
3       Arbeitszeit: Montag – Freitag, von 9:00 bis 17:45 Uhr (mit einer einstündigen Mittagspause)
 
4       Arbeitsbeginn: Montag, 03.08.2026 (Zunächst befristeter Arbeitsvertrag, mit Option auf Vertragsverlängerung)
 
5       Arbeitsort:     Japanisches Generalkonsulat Hamburg
                             Domstraße 19, 20095 Hamburg
 
6       Bewerbungsfrist: Donnerstag, 30.04.2026
 
7       Sonstiges:
-       Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit Foto als PDF-Datei an die folgende E-Mail-Adresse: hh-konsulat@hb.mofa.go.jp
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen laden wir Sie ggf. zu einem Vorstellungsgespräch ein. Reisekosten für Vorstellungsgespräche können leider nicht erstattet werden.
-       Rückfragen sind per E-Mail möglich. Eine telefonische Auskunft ist leider nicht möglich.