Certificate of Eligibility (CoE)
2022/10/5
Neben dem traditionellen Verfahren, bei demVisumsanträge von der japanischen Auslandsvertretung direkt entgegen genommen werden, gibt es ein zweites Verfahren der Visumsbeantragung über das "Certificate of Eligibility" (zairyu shikaku nintei shomeisho).
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber, Universität, Schule oder Eventveranstalter) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency of Japan) in Japan beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Bürgen und von diesem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum des CoEs das dazugehörige Visum beantragt und nach Japan eingereist sein müssen.
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber, Universität, Schule oder Eventveranstalter) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency of Japan) in Japan beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Bürgen und von diesem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum des CoEs das dazugehörige Visum beantragt und nach Japan eingereist sein müssen.