Fahren mit dem deutschen Führerschein in Japan
Für das Fahren mit deutschem Führerschein in Japan ist die Mitführung einer japanischen Übersetzung nötig. Diese wird bei der deutschen Botschaft in Tokyo, beim Deutschen Generalkonsulat in Osaka oder bei einer der japanweiten Filialen der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt.
Nützliche Links und Informationen zum Aufenthalt in Japan
Für Besucher der Präfekturen Miyagi, Fukushima und Iwate
Infomationen zum Verzicht auf die Visagebühr und zu den erforderlichen Dokumenten als PDF-Download in englischer Sprache (7.11.2011)
Zu Hinweisen für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland fragen Sie bitte die zuständige Ausländerbehörde.
Zu den Formalitäten und den nötigen Dokumenten für Dienste der Konsularabteilung wie z.B. die Passbeantragung, Heirats-, Geburts- oder Scheidungsmeldung bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Generalkonsulat, um das weitere Vorgehen zu besprechen.